Grundprinzipien des Handelrechts
Das Prinzip der Selbstverantwortlichkeit ist für den Rechtsverkehr unter Kaufleuten wesentlich. Ein Unternehmer, der sich im freien Wettbewerb behaupten muß, muß auch seine Geschäfte frei gestalten können. So tritt die Einschränkung der Vertragsfreiheit durch den Gesetzgeber im Vergleich zum bürgerlichen Recht stark zurück. Der Kaufmann muß seine Risiken im Handelsverkehr selbst einschätzen und die Verantwortung dafür übernehmen. Ein weiteres wichtiges Prinzip des Handelsverkehrs ist die Einfachheit und Schnelligkeit. Das Handelsrecht lockert daher viele Formvorschriften, wie z.
B. die Schriftform, auf und zwingt den Kaufmann zu raschen Äußerungen bzw. Reklamationen. Ferner spielt der Vertrauensgrundsatz im Handelsrecht eine große Rolle. So muß sich z. B. jemand, der vorgibt, er sei Kaufmann, im Rechtsverkehr auch als solcher behandeln lassen.
Verfaßt von:
Helmut W. Müller
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